Acht Monate nach der tödlichen Amokfahrt in Mannheim hat am Freitag der Prozess gegen Alexander S. begonnen. Der 40-Jährige soll am Rosenmontag mit seinem Auto zwei Menschen getötet und 14 verletzt haben. Die zentrale Frage des Verfahrens: War der Angeklagte wegen einer schweren psychischen Erkrankung schuldunfähig?
Die Staatsanwaltschaft wirft Alexander S. zweifachen Mord, vierfachen Mordversuch und weitere Delikte vor. Am 3. März raste er mit einem Ford Fiesta durch die Fußgängerzone "Auf den Planken". «Vom Nationaltheater kommend, überfuhr er am Wasserturm die Lichtzeichen, dann fuhr er in die Fußgängerzone mit einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 Stundenkilometern. Der Angeklagte wollte unter bewusster Ausnutzung des Überraschungsmoments töten», verlas die Staatsanwältin die Anklage. In der Fußgängerzone beschleunigte S. auf bis zu 80 km/h.
Die Amokfahrt dauerte etwa eine Minute und erstreckte sich über 1,2 Kilometer. Eine 83-jährige Frau und der 54-jährige Albert K. starben. Ein Taxifahrer verfolgte den Flüchtenden und blockierte seinen Fluchtweg. Als die Polizei Alexander S. in einer Hafenkranbasis stellte, schrie er: «Schießt mir in den Kopf.» Er setzte sich eine Schreckschusspistole in den Mund und drückte ab. Schwer verletzt kam er ins Krankenhaus.
Psychische Krise oder kaltblütiger Mord?
Die Verteidigung betonte in einer verlesenen Erklärung: «Er befand sich in einer psychischen Krise, in der die Fähigkeit, sein Handeln zu steuern, eingeschränkt war.» Alexander S. leide seit Kindheit an einer schweren schizophrenen Störung und sei deswegen in Behandlung gewesen. Sein Anwalt Uwe Kosmala sagte: «Mein Mandant bestreitet den Sachverhalt nicht.» S. werde von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.
Laut Verteidigung kam dem Angeklagten «nach eigenen Schilderungen der Gedanke einer Amokfahrt erstmals am Samstag vor der Tat». Als Motive nannte der Anwalt «Selbsthass, Wut und Hoffnungslosigkeit». Alexander S. hatte kurz vor der Tat den Rammstein-Song "Feuer frei" auf seinen WhatsApp-Status gepostet. Eine Blutprobe zeigte Cannabis-Konsum und das Medikament Venlafaxin.
Ein psychiatrisches Gutachten soll klären, ob Alexander S. vermindert schuldfähig war. Das Gericht prüft auch rechtsextreme Motive: S. hatte auf Facebook unter ein Hitler-Foto "Sieg Heil from Germany" kommentiert und Bilder von sich mit Gewehr und Panzer gepostet. Bei einer Verurteilung droht ihm lebenslange Haft. Möglich ist auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Für den Prozess sind 13 Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte im Dezember fallen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

















